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Verbindlichkeiten und Rückstellungen nach dem RÄG 2014

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2015/185RdW 2015, 189 Heft 3 v. 17.3.2015

Das RÄG 201411BGBl I 2015/22. regelt die Bewertung von Schulden in § 211 UGB neu. Dabei wird ua der "Erfüllungsbetrag" als Bewertungsmaßstab vorgesehen. Für die Praxis ergeben sich daraus wichtige Konsequenzen wie etwa bei der gerade aktuellen Frage der Berücksichtigung von Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten. Zudem beleuchtet der Beitrag die strittige Frage der Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten.

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