Im Herbst 2014 sind drei OGH-Entscheidungen ergangen, wonach Mitarbeiter an Tankstellen mit Shop als Angestellte zu qualifizieren sind. Tankstellenangestellte sind nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte zu entlohnen, der höhere Mindestgehälter und höhere Nacht- und Wochenendzuschläge als der Tankstellenkollektivvertrag vorsieht. Der Beitrag stellt die rechtlichen Kriterien dar, die für die Kollektivvertragsangehörigkeit von Tankstellenmitarbeitern relevant sind.