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Kollektivvertragsangehörigkeit von Tankstellenmitarbeitern

ArbeitsrechtRA Dr. Michael EbnerRdW 2015/170RdW 2015, 173 Heft 3 v. 17.3.2015

Im Herbst 2014 sind drei OGH-Entscheidungen ergangen, wonach Mitarbeiter an Tankstellen mit Shop als Angestellte zu qualifizieren sind. Tankstellenangestellte sind nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte zu entlohnen, der höhere Mindestgehälter und höhere Nacht- und Wochenendzuschläge als der Tankstellenkollektivvertrag vorsieht. Der Beitrag stellt die rechtlichen Kriterien dar, die für die Kollektivvertragsangehörigkeit von Tankstellenmitarbeitern relevant sind.

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