ABGB: § 1330
ORF-G: §§ 4, 10
Macht der Landesgeschäftsführer einer politischen Partei im Mittagsjournal in Radio Niederösterreich gegen § 1330 ABGB verstoßende kreditschädigende Äußerungen, weshalb er zum Widerruf der Äußerungen und zu dessen Veröffentlichung in Radio Niederösterreich verurteilt wird, ist der ORF verpflichtet, den Widerruf des Landesgeschäftsführers ebenfalls im Mittagsjournal in Radio Niederösterreich zu veröffentlichen. Es würde nämlich dem dem ORF gesetzlich auferlegten Objektivitätsgebot widersprechen, könnten weder der Verletzer noch der Verletzte durchsetzen, dass der Widerruf des Verletzers vom ORF auch tatsächlich in äquivalenter Weise gesendet wird. Die in der Entscheidung 6 Ob 95/97f vertretene Auffassung wird nicht aufrechterhalten.