Kaum ein anderes Thema hat das lauterkeitsrechtliche Schrifttum in den vergangenen Jahren derart auf Trab gehalten wie die Frage, ob das UWG auch Verbrauchern Schadenersatzansprüche einräumt. Denn dass die Antwort darauf überaus praxisrelevant ist, hat sich im Hinblick auf Anlegerschäden wegen irreführender Werbung gezeigt. Freilich sind in der bisherigen Diskussion verschiedene, nach Dafürhalten des Autors letztlich entscheidende Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben. Ihnen widmet sich der vorliegende Beitrag.