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Rechtssicherer Betrieb von Sozialen Trauerplattformen - Persönlichkeitsrechtliches zur Parte 2.0

WirtschaftsrechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens ThieleRdW 2015/149RdW 2015, 148 Heft 3 v. 17.3.2015

Die "Parte 2.0" ist mittlerweile virtuelle Realität.11Dabei dürfte es sich um ein Oxymoron handeln, dh eine Zusammenstellung zweier sich widersprechender Begriffe, die erst auf den zweiten Blick bzw Gedanken Sinn macht (vgl Duden, Das Fremdwörterbuch10 [2011] 754 mSp). Einen Teil des österreichischen Totenkults stellt die sogenannte "Parte" oder der "Partezettel" dar. Es handelt sich dabei um die Mitteilung eines Todesfalls durch eine Todesanzeige. Die Parte enthält meistens auch den Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses sowie uU Angaben über religiöse Feiern in Erinnerung an den Toten (zB Totenmesse). Sogenannte "soziale Trauerplattformen" haben sich auch hierzulande darauf spezialisiert, im virtuellen Raum Todesanzeigen zu posten und Online-Kondolenzbücher aufzulegen: "Richten Sie kostenfrei eine oder mehrere Gedenkseiten ein. Entzünden Sie die schönsten virtuellen Kerzen im Web. Alle Profile sind mit QR-Codes ausgestattet. Wir garantieren für die sichere Aufbewahrung Ihres Andenkens. A**** hilft in der Trauer durch das soziale Erlebnis."22Vgl zB das Portal ASPETOS unter http://www.aspetos.at/ (16. 12. 2014), das nach Eigenwerbung "aktuell, seriös und absolut unabhängig" auftritt. Social Media, wie Facebook, bieten etwa die Möglichkeit, Facebook-Profile Verstorbener in Gedenkseiten umzuändern.33Abrufbar unter www.facebook.com/help/contact/305593649477238 (8. 3. 2015).

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