Nachdem der OGH seit Ende des Jahres 20111 die Begründung von Zubehörwohnungseigentum an die Einverleibung im B-Blatt geknüpft hat, kommt es durch die WRN 2015 zu einer Abkehr von diesem Erfordernis. Im folgenden Beitrag sollen die mit der WRN 2015 verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen dargestellt werden.