B-GlBG: §§ 13, 17
StellenbesetzungsG: § 2
Schreibt ein AG entgegen der nach dem StellenbesetzungsG gebotenen Ausschreibungspflicht eine Stelle nicht aus und vergibt sie ohne Ausschreibung, so entsteht noch kein vorvertragliches Schuldverhältnis gegenüber einem potenziellen Stellenbewerber, dessen Verlangen nach Ausschreibung des Postens vom AG abgelehnt wurde. Der AN kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.