KV-Güterbeförderungsgewerbe: Art 12 Z 2
1. Begehrt ein AG von seinem AN Schadenersatz für einen Schaden aus der Auflösung des Vertrags mit einem seiner ständigen Auftraggeber, die auf ein Verhalten des AN zurückzuführen ist, ist diese Forderung von der Verfallsklausel des KollV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe umfasst.