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Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/118RdW 2015, 117 Heft 2 v. 19.2.2015

AngG: § 8

EFZG: § 2

Ob ein AN wegen Krankheit an der Verrichtung seiner Dienste verhindert ist - und somit Arbeitsunfähigkeit im rechtlichen Sinn vorliegt -, richtet sich nach der konkreten Arbeitspflicht des AN bzw der Verhinderung an derselben und kann daher naturgemäß nur bezogen auf den konkreten AG und nicht auf die berufliche Tätigkeit in einem anderen Unternehmen beurteilt werden.

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