In einer aktuellen Entscheidung verneinte der EuGH die ihm vom VwGH vorgelegte Frage, ob die nachträgliche Anrechnung altersbedingt ausgeschlossener Vordienstzeiten mit einer gleichzeitigen Verlängerung des Vorrückungszeitraums kombinierbar ist (EuGH 11. 11. 2014, C-5030/13 , Schmitzer). Im folgenden Beitrag werden Inhalt und (potenzielle) Auswirkungen dieser Entscheidung skizziert.