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Internationale Zuständigkeit in Verbrauchersachen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2015/93RdW 2015, 93 Heft 2 v. 19.2.2015

EuGVVO: Art 15 Abs 1, Art 16

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO für Verbraucherverträge sind gem Art 15 Abs 1 lit c der VO ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausübt oder darauf ausgerichtet hat.

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