Nimmt ein (Print-)Medienunternehmen in seiner redaktionellen Berichterstattung auf eine Veranstaltungshalle Bezug, ist es nicht unter dem Aspekt des Lauterkeitsrechts dazu verpflichtet, den vollen Namen des Veranstaltungsortes einschließlich des auf einen Sponsor hinweisenden Zusatzes zu nennen, wenn der Sponsor Mitbewerber des Medienunternehmens ist. OGH 21. 10. 2014, 4 Ob 172/14v.