De lege lata ergibt sich aus der österreichischen Rechtsordnung (einschließlich des DBA-Rechts) - auch unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben - kein Anrechnungsvortrag von ausländischen Quellensteuern auf Dividenden, die von einem in Österreich Ansässigen in einem Jahr bezogen werden, in welchem er ein negatives Gesamteinkommen erzielt. Dem nationalen Gesetzgeber kommt die Normsetzungsbefugnis zu, einen derartigen Anrechnungsvortrag einzuführen. Der österreichische Gesetzgeber hat von seiner diesbezüglichen Normsetzungsbefugnis (noch) keinen Gebrauch gemacht.