ABGB: § 879
ArbVG: § 97 Abs 1 Z 18a
Werden die erworbenen Pensionsanwartschaften eines AN aus der direkten Leistungszusage auf eine Pensionskasse übertragen und kommt es bis zum Pensionsantritt des AN rund 13 Jahre später zu einer erheblichen Kürzung der betrieblichen Zuschussleistung (hier: um rund 40,5 %), so liegt kein plötzlicher Eingriff in die erworbene Rechtsposition des AN und somit kein Verstoß gegen den grundrechtlichen Vertrauensschutz vor.