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Aufrechnungserklärung: Formfreiheit versus Gesetzeszweck

ArbeitsrechtMag. Wolfgang KozakRdW 2015/41RdW 2015, 37 Heft 1 v. 26.1.2015

Abzüge, die von Arbeitgebern in Rahmen einer unrichtigen oder ungültigen Aufrechnungserklärung vorgenommen werden, können von betroffenen Arbeitnehmern ohne Gegeneinwände gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Aufrechnungserklärung auf der Lohnabrechnung, mit welcher der Abzug durchgeführt wird, ist unrichtig und kann Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz nach sich ziehen.

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