Der OGH durchbricht die für eine Kündigung bzw Entlassung des Arbeitnehmers wegen erheblicher Ehrverletzungen geltenden Beweisgrundsätze, wenn die Ehrverletzung darin besteht, dass der Arbeitnehmer behauptet, Opfer einer Belästigung geworden zu sein. Dies hat aber zur Konsequenz, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen einer "Non-liquet"-Situation vor dem Dilemma steht, weder gegen das potenzielle Opfer noch gegen den potenziellen Belästiger arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen zu können. Mit einer "bloßen" Erleichterung des Beweismaßstabs wäre dieses Problem auflösbar.