VersVG: §§ 157, 158j
Wurde über das Vermögen des Versicherungsnehmers der Konkurs (nunmehr: ein Insolvenzverfahren) eröffnet, kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs gem § 157 VersVG abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung des Versicherungsnehmers verlangen.