ABGB: §§ 914 f
ERV-RVB 2009: Art 13
Art 13.2.1. ERV-RVB 2009 (Europäische Reiseversicherungsbedingungen) dient der primären Risikoumschreibung. Es wird festgelegt, welche - zwingend zur Reiseunfähigkeit führenden - Ereignisse von der Versicherungsdeckung umfasst