Das Verfahren über die Beschwerde an das BFG gegen eine vom Finanzamt vorgenommene Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für einzelne Monate kann sich lange hinziehen. Das anhängige Beschwerdeverfahren hindert das Finanzamt trotz der Regelung des § 300 BAO nicht, den Umsatzsteuer-Jahresbescheid zu erlassen. - VwGH 22. 10. 2015, Ro 2015/15/0035.