Ob und in welcher Höhe Arbeitnehmern ein Pendlerpauschale zusteht, bestimmt nach der derzeit geltenden Pendlerregelung nicht das Gesetz, sondern eine Software. Der Pendlerrechner wird lediglich in der Pendlerverordnung erwähnt, die im Gesetz keine ausreichende Deckung findet, vom Gesetzgeber jedoch nach Belieben adaptiert wird.