AngG: § 36
EO: § 381 Z 2
Bezieht sich eine Kundenschutzklausel nur auf Kunden des AG, die vom ehemaligen AN betreut worden waren und die nicht bereits vor dem zwischen den Parteien bestandenen Dienstverhältnis Kunden des AN waren, so stellt diese Klausel keine unbillige Erschwernis des Fortkommens des AN dar.