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Nach der Aufhebung der Safe-Harbor-Entscheidung - was jetzt?

WirtschaftsrechtDr. Kurt Retter, LL.M./Mag. Roland Marko, LL.M.RdW 2015/591RdW 2015, 691 Heft 11 v. 17.11.2015

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 10. 201511EuGH 6. 10. 2015, C-362/14 , Schrems, RdW 2015/612, 721. die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission22Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des "sicheren Hafens" und der diesbezüglichen "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA (bekannt gegeben unter AZ K(2000) 2441). für ungültig erklärt, auf deren Grundlage der Datenverkehr zwischen Unternehmen in der EU und den USA genehmigungsfrei war. Eine Übergangsfrist wurde nicht festgelegt, weshalb sich Unternehmen umgehend mit den Konsequenzen dieses Urteils befassen müssen. Der vorliegende Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung wesentlichster Aspekte für die Unternehmenspraxis rund einen Monat nach der Veröffentlichung des Urteils.

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