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VwGH zur Gestellung von Ordensschwestern an ein gemeinnütziges Krankenhaus

SteuerrechtRdW 2015/572RdW 2015, 666 Heft 10 v. 19.10.2015

Bei der Gestellung geistlicher Ordensschwestern durch den Orden liegt eine Konkurrenzierung zu privatwirtschaftlich orientierten Tätigkeiten nicht auf der Hand. Daher stellt dies idR keinen Betrieb gewerblicher Art dar. - VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0090.

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