Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des OGH (6 Ob 224/13d) ist die grenzüberschreitende Sitzverlegung in Österreich grundsätzlich zulässig. Der OGH schloss sich damit der Judikatur des EuGH wie auch der überwiegenden Lehre an. Dadurch eröffnet sich der Weg sowohl für Import- als auch für Export-Sitzverlegungen. Wie jedoch die Sitzverlegung in der Praxis ablaufen soll und welche Konsequenzen damit tatsächlich verbunden sind, ist weiterhin offen.