Nur solche Baumaßnahmen des Mieters am Mietobjekt, die ihrer Natur nach Herstellungsmaßnahmen sind, können (bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen) zu Mieterinvestitionen führen.
Nur solche Baumaßnahmen des Mieters am Mietobjekt, die ihrer Natur nach Herstellungsmaßnahmen sind, können (bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen) zu Mieterinvestitionen führen.