Erste Rsp des OGH
KBGG: § 8 Abs 1 Z 1
Bezieht ein Elternteil während eines Kalenderjahres zunächst für einige Monate Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind und nach der Geburt eines weiteren Kindes einige Monate Kinderbetreuungsgeld für das jüngere Kind und erzielt er während des Kinderbetreuungsgeldbezugs für das jüngere Kind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, so sind bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld für das jüngere Kind nur die Kalendermonate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für das jüngere Kind heranzuziehen, nicht jedoch die Bezugszeiträume für das ältere Kind. Auch bei (sukzessivem) Bezug von Kinderbetreuungsgeld während eines Kalenderjahrs für verschiedene Kinder ist stets von dem Bezugszeitraum für das Kind auszugehen, für das gerade Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht.