Erste Rsp des OGH
KBGG § 24
Das für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes zwingend notwendige Erfordernis der durchgehenden Erwerbstätigkeit während der letzten 6 Monate vor der Geburt des Kindes bzw vor Beginn des Beschäftigungsverbots ist nicht erfüllt, wenn in diesem 6-monatigen Beobachtungszeitraum Zeiten eines Krankenstandes ohne arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlung, dh Zeiten eines ausschließlichen Krankengeldbezugs im Ausmaß von insgesamt mehr als 14 Tagen liegen.