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Wirtschaftstreuhänder: Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/514RdW 2014, 465 Heft 8 v. 15.8.2014

WTBG: §§ 91, 120, 121

Verletzt ein Wirtschaftstreuhänder seine Verschwiegenheitspflicht gem § 91 WTBG, so ist für seine Bestrafung der Disziplinarrat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zuständig.

VfGH 20. 2. 2014, B 1614/2013

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