vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte als Marke

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/485RdW 2014, 441 Heft 8 v. 15.8.2014

Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren (hier: "Apple"-Flagshipstore) kann unter bestimmten Voraussetzungen als Marke für Dienstleistungen eingetragen werden. Die Dienstleistungen dürfen dabei aber keinen integralen Bestandteil des Verkaufs dieser Waren selbst bilden (hier: Produktvorführungen mittels Seminaren). Außerdem muss die Darstellung geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, und der Eintragung darf kein Eintragungshindernis gem der RL 2008/95/EG entgegenstehen. EuGH 10. 7. 2014, C-421/13 , Apple.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte