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Fremdfinanzierungszinsen für Beteiligungen und juristische Auslegungslehre

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2014/474RdW 2014, 428 Heft 7 v. 16.7.2014

Der VwGH hat unlängst beim Abzug von Fremdfinanzierungszinsen für Beteiligungen nach § 11 Abs 1 Z 4 KStG einen etwas "weiteren Zinsbegriff" vertreten als die Finanzverwaltung.11VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0199-5, RdW 2014, 237. In dieser viel beachteten Entscheidung22Dazu bereits zB Doralt, RdW 2014, 238; Hristov, taxlex 2014, 182; Leitner, ÖStZ 2014, 239; Twardosz, Rechtspanorama, Die Presse 28. 4. 2014. trifft der VwGH zudem allgemeine Aussagen zur Auslegung von Gesetzen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des VwGH auseinander und beleuchtet abschließend die Reaktion des Gesetzgebers im Zuge des BBG 2014.

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