ArbVG: § 2 Z 2
KollV-Handelsangestellte: Pkt XX.A.
Wird einem Handelsangestellten die gesetzliche Abfertigung irrtümlich ein zweites Mal ausgezahlt, unterliegt der Rückforderungsanspruch des AG nicht der kollektivvertraglichen Verfallsbestimmung des Pkt XX.A. KollV-Handelsangestellte.