vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handelsangestellte: Aliquotierung der Urlaubsbeihilfe

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2014/456RdW 2014, 418 Heft 7 v. 16.7.2014

KV-Handelsangestellte

Steht vor dem Eintritt der nach dem KollV-Handelsangestellte spätestmöglichen Fälligkeit der Urlaubsbeihilfe (das ist der 30. 6.) die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits fest (hier: Kündigung durch den DG), so gebührt der Anspruch auf Urlaubsbeihilfe bei Auszahlung am 30. 6. nur im aliquoten Ausmaß, dh entsprechend der - zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden - Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte