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RdW - Österreichisches Recht der Wirtschaft
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Wirtschaftsrecht
Judikatur
RdW 2014/442
RdW 2014, 410
Heft 7 v. 16.7.2014
GOG: § 89c
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Elektronischer Rechtsverkehr
Grundbuchantrag
Verbesserungsauftrag
keine Rechtfertigung durch höhere Kosten
Kreditinstitute
§ 89c GOG