Erstmals hatte sich der OGH mit der Auslegung des für die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte nach § 8 Abs 1 KBGG maßgeblichen "Anspruchszeitraumes" bei mehrfachem Kinderbetreuungsgeldbezug in einem Kalenderjahr zu beschäftigen. Er kam zu dem Schluss, dass bei Berechnung der Zuverdienstgrenze für das jüngere Kind nur die Kalendermonate mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das jüngere Kind heranzuziehen sind, nicht jedoch die Bezugszeiträume für das ältere Kind. OGH 25. 3. 2014, 10 ObS 21/14g.