ArbVG: § 97 Abs 1 Z 16
Sieht eine BV über die Einführung von Schichtarbeit am Wochenende vor, dass jedem Mitarbeiter, der der BV unterliegt, schon für seine Bereitschaft zur Schichtabdeckung eine Sonderprämie gewährt wird, liegt darin kein leistungsbezogenes Entgelt iSd § 97 Abs 1 Z 16 ArbVG, weil die Prämie nicht vom jeweiligen Arbeitseinsatz abhängig ist und keine messbare Leistung bzw keinen messbaren Erfolg des einzelnen AN honoriert.