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VwGH: Auftraggeber hat großen Spielraum, Leistungen gemeinsam oder getrennt auszuschreiben

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2014/380RdW 2014, 342 Heft 6 v. 19.6.2014

BVergG: § 22 Abs 1

VwGH 26. 2. 2014, 2011/04/0168

Bei der Entscheidung, ob er ein Vergabevorhaben in einem oder getrennt ausschreibt, kommt dem Auftraggeber ein großer Spielraum zu: Grenze ist Unsachlichkeit oder Willkür bzw eine nach wirtschaftlichen oder technischen Kriterien nicht vertretbare Entscheidung.

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