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Angemessenes Entgelt nach dem UrhG

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/377RdW 2014, 341 Heft 6 v. 19.6.2014

ABGB: § 1041

UrhG: § 86

1. Der Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 86 Abs 1 Z 6 UrhG (betr Datenbank - hier Firmenbuch) ist zivilrechtlicher Natur. Er kann daher mit einem öffentlich-rechtlichen Anspruch (hier: Firmenbuchgebühren) nicht aufgerechnet werden.

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