vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unbefristeter Markenlizenzvertrag - Kündigung auch ohne wichtigen Grund

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/376RdW 2014, 340 Heft 6 v. 19.6.2014

ABGB: §§ 1117, 1118

MarkenRL: Art 5, Art 6, Art 7

Auf unbestimmte Zeit eingegangene Dauerschuldverhältnisse können nach allgemeinem Zivilrecht im Regelfall auch ohne wichtigen Grund aufgelöst werden. Dies gilt jedenfalls auch für einen (auf unbestimmte Zeit geschlossenen) Markenlizenzvertrag, der ja dem Gestattungsempfänger kein vom Markeninhaber abgeleitetes eigenes Kennzeichenrecht verschafft. Wollte man einem Markeninhaber nämlich nur die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund zugestehen, stünde dies in Widerspruch zu seinem Ausschließlichkeitsrecht aus seiner Marke, das nicht über die Grenzen des Art 5 bis 7 MarkenRL hinaus eingeschränkt werden darf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte