ABGB: § 1295
KMG: § 11
Neben der Prospekthaftung kann eine rein deliktische Haftung des Prospektkontrollors geltend gemacht werden.
ABGB: § 1295
KMG: § 11
Neben der Prospekthaftung kann eine rein deliktische Haftung des Prospektkontrollors geltend gemacht werden.