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Geltungsbereich des KollV-Immobilienverwalter

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2014/351RdW 2014, 314 Heft 6 v. 19.6.2014

Vom fachlichen Geltungsbereich des KollV-Immobilienverwalter sind alle Mitgliedsbetriebe umfasst, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder angehören, unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich eine Immobilienverwaltungstätigkeit ausüben. Verfügt daher ein AG über aufrechte Gewerbeberechtigungen für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger, kommt auf das Dienstverhältnis seiner AN mangels bestehender KollV für Bauträger und Immobilienmakler auch dann der KollV-Immobilienverwalter zur Anwendung, wenn der AG in diesem Berufszweig keine Tätigkeit entfaltet. OGH 25. 3. 2014, 9 ObA 11/14d.

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