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Teilkündigung nach Mietvertragseintritt aufgrund der großen Wohnfläche

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/291RdW 2014, 263 Heft 5 v. 16.5.2014

MRG: § 30 Abs 2 Z 5, § 31

ABGB: § 863

Der Vermieter kann das Mietverhältnis gem § 30 Abs 2 Z 5 iVm § 31 MRG hinsichtlich gesondert nutzbarer Teilflächen der Wohnung aufkündigen, wenn nach dem Tod des ursprünglichen Mieters und dem Eintritt eines nahen Angehörigen ein krasses Missverhältnis zwischen dessen Wohnbedürfnissen und der großen Wohnfläche besteht.

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