Zwar bildet bei grenzüberschreitenden Flusskreuzfahrten die Verpflegung eine Nebenleistung zur Beförderungsleistung. Dennoch ist es möglich, dass die Verpflegungsleistung nicht von der Steuerbefreiung für die Beförderungsleistung erfasst wird.
Zwar bildet bei grenzüberschreitenden Flusskreuzfahrten die Verpflegung eine Nebenleistung zur Beförderungsleistung. Dennoch ist es möglich, dass die Verpflegungsleistung nicht von der Steuerbefreiung für die Beförderungsleistung erfasst wird.