Die bisherige Rechtsprechung erweckt im Leser den Eindruck, dass eine Betriebsratstätigkeit nur in den seltensten Fällen zu steuerlich verwertbaren Aufwendungen führen kann. Auch der VwGH stimmt dieser Auffassung zu und sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Dienstverhältnis und der Betriebsratstätigkeit. Bei näherer Betrachtung drängt sich jedoch die Frage auf, ob in einer differenzierten Sichtweise diese Rechtsprechung als generelle Aussage und Handlungsanweisung aufrechterhalten werden kann.