Hält der Gesellschafter die Beteiligung an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft in seinem Betriebsvermögen, so bilanziert er in seinem einzelunternehmerischen Betrieb den Quotenanteil an den Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft.
Hält der Gesellschafter die Beteiligung an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft in seinem Betriebsvermögen, so bilanziert er in seinem einzelunternehmerischen Betrieb den Quotenanteil an den Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft.