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Speditionskartell - Verschulden, Geldbußen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/223RdW 2014, 193 Heft 4 v. 17.4.2014

AEUV: Art 101

KartG 2005: §§ 29, 30

Im Fall der Vereinbarung von Kernbeschränkungen (hier: unmittelbar wettbewerbsbeschränkende Preisabsprache iSd Art 101 AEUV) kann eine unrichtige oder unvollständige anwaltliche Auskunft bei Bemessung der Geldbuße des Kartellanten nicht als Milderungsgrund berücksichtigt werden.

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