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Hausdurchsuchung im Kartellverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/222RdW 2014, 193 Heft 4 v. 17.4.2014

WettbG: § 12

Der begründete Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz genannten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften muss sich grundsätzlich nicht gegen die Person richten, in deren Räumlichkeiten die Hausdurchsuchung anzuordnen ist. Insoweit kann es daher nicht auf die subjektive Tatseite dieser Person ankommen.

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