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Anlageberaterhaftung: Feststellungs- und Leistungsbegehren - Verjährung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/210RdW 2014, 185 Heft 4 v. 17.4.2014

ABGB: §§ 1295, 1299, 1489

ZPO: §§ 226, 228

1. Im vorliegenden Fall einer fehlerhaften Anlageberatung erhob der Anleger zunächst innerhalb der Verjährungsfrist Feststellungsklage und danach außerhalb der Verjährungsfrist ein Eventualleistungsbegehren. Der kl Anleger ließ - entsprechend einer früher unklaren bzw schwankenden Rsp - Feststellungs- und Leistungsbegehren aufrecht bestehen. Ziel beider

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