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VwGH zur Umsatzsteuerbefreiung privater Schulen

SteuerrechtRdW 2014/134RdW 2014, 112 Heft 2 v. 17.2.2014

Private Schulen sind mit beruflichen Aus- und Fortbildungskursen umsatzsteuerbefreit, und zwar - entgegen der Regelung des nationalen Rechts (§ 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG) - auch dann, wenn ihre Tätigkeit nicht einer öffentlichen Schule vergleichbar ist.

Eine GmbH, die ein Therapiezentrum betreibt, bietet nebenbei auch Aus- und Fortbildungen für Angehörige von Gesundheitsberufen an. Die Kurse umfassen die Bereiche Heilmassage, Sportphysiotherapie uÄ.

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