Private Schulen sind mit beruflichen Aus- und Fortbildungskursen umsatzsteuerbefreit, und zwar - entgegen der Regelung des nationalen Rechts (§ 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG) - auch dann, wenn ihre Tätigkeit nicht einer öffentlichen Schule vergleichbar ist.
Eine GmbH, die ein Therapiezentrum betreibt, bietet nebenbei auch Aus- und Fortbildungen für Angehörige von Gesundheitsberufen an. Die Kurse umfassen die Bereiche Heilmassage, Sportphysiotherapie uÄ.