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Beschränkte Abzugsfähigkeit von (Manager-)Gehältern über 500.000 €11Der vorliegende Beitrag basiert auf einem im Rechtspanorama am 23. 12. 2013 erschienenen Beitrag und soll die dort aufgezeigten Argumente ausbauen und erweitern. Herrn Mag. Mario Stankovic möchte ich für die Unterstützung bei der Literaturrecherche danken.

SteuerrechtMag. Christoph PlottRdW 2014/127RdW 2014, 91 Heft 2 v. 17.2.2014

Im Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung ist unter dem Punkt "Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen" vorgesehen, dass "Jahreseinkommensanteile über 500.000 € auf Ebene des Betriebes bzw. der Körperschaft nicht mehr abzugsfähig sein sollen".22Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, 105. Dadurch soll die steuerliche Abzugsfähigkeit insb von Managergehältern "gedeckelt" werden. Am 29. 1. 2014 ist nach zweiwöchiger Begutachtungsfrist die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 veröffentlicht worden, in der diesem politischen Wunsch durch die vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung bereits nachgekommen wurde.

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