Im Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung ist unter dem Punkt "Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen" vorgesehen, dass "Jahreseinkommensanteile über 500.000 € auf Ebene des Betriebes bzw. der Körperschaft nicht mehr abzugsfähig sein sollen".2 Dadurch soll die steuerliche Abzugsfähigkeit insb von Managergehältern "gedeckelt" werden. Am 29. 1. 2014 ist nach zweiwöchiger Begutachtungsfrist die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 veröffentlicht worden, in der diesem politischen Wunsch durch die vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung bereits nachgekommen wurde.